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Schöffen und Jugendschöffen für das Amtsgericht Greifswald und Stralsund für die Amtsperiode 2024-2028 gesucht

03. 11. 2022

Im Jahr 2023 werden die Schöffen für die Amtsperiode 2024-2028 neu gewählt.

 

Wahl der Schöffen- und Hilfsschöffen

In Vorbereitung dieser Wahl haben alle amtsangehörigen Gemeinden je eine Vorschlagsliste aufzustellen.

 

Diese Vorschlagslisten sind durch die jeweiligen Gemeindevertretungen bis Mai 2023 zu beschließen.

Die Kommunen des Amtsbereiches Lubmin gehören zum Amtsgerichtsbezirk Greifswald. Die Wahl der Schöffen für das Amtsgericht erfolgt aus einer einheitlichen Vorschlagsliste für den jeweiligen Amtsgerichtsbezirk, die der Richter beim Amtsgericht aus den einzelnen Vorschlagslisten der Gemeinden/ Städte zusammenstellt (§ 39 Satz 1 Gerichtsverfassungsgesetz - GVG).

Die Gemeinde sind durch den Präsidenten des Landgerichts Stralsund aufgefordert worden, folgende Anzahl von Kandidaten in die Vorschlagsliste einzubringen:

 

Gemeinde Brünzow  1 Vorschlag
Gemeinde Hanshagen  1 Vorschlag
Gemeinde Katzow  1 Vorschlag
Gemeinde Kemnitz  1 Vorschlag
Gemeinde Kröslin  1 Vorschlag
Gemeinde Loissin  1 Vorschlag
Gemeinde Lubmin  2 Vorschläge
Gemeinde Neu Boltenhagen  1 Vorschlag
Gemeinde Rubenow  1 Vorschlag
Gemeinde Wusterhusen  1 Vorschlag

 

 

Wahl der Jugend- und Jugendhilfsschöffen

In Vorbereitung dieser Wahl hat das Amt Lubmin, für die Gemeinde des Amtsbereiches, dem Jugendhilfeausschuss des Landkreises Vorpommern-Greifswald bis zum 01.05.2023 Vorschläge zu unterbreiten. Aus unserem Amtsbereich sind mindestens 11 Personen vorzuschlagen.

Aus dem vorgeschlagenen Personenkreis stellt der Jugendhilfeausschuss des Landkreises die Vorschlagslisten zusammen und legt diese aus (§ 35 Jugengerichtsgesetz - JGG).

 

 

Interessenten für dieses Ehrenamt sollen folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • deutsche Staatsangehörigkeit
  • mindestens 25 Jahre alt bzw. höchtens 69 Jahre alt
  • in der Gemeinde wohnen
  • keine Vorstrafen haben

Weitere Hinweise regelt die Verwaltungsvorschrift des Justizministeriums vom 04.05.2022.

 

Angehörige bestimmter Berufsgruppen sollen nicht zum Amt des Schöffen berufen werden, wie z.B. Polizeivollzugsbeamte, Bedienstete im Strafvollzug, Notare, Rechtsanwälte, Bewährungshelfer und Religionsdiener und Personen die bereits zwei Amtsperioden dieses Amt innehatten.

Das verantwortungsvolle Schöffenamt verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Urteilsfähigkeit, aber auch geistige Beweglichkeit. Das Schöffenamt ist ein Ehrenamt, jeder Staatsbürger ist zur Übernahme ehrenamtlicher Tätigkeit verpflichtet.

 

Ihre schriftliche Bewerbung bzw. Ihre Vorschläge reichen Sie bitte bis zum 31.12.2022 unter Angabe von Geburtsnamen, Familiennamen, Vornamen, Geburtstag, Geburtsort, Wohnanschrift und Beruf (§ 36 Absatz 2 Satz 2 GVG) an das

Amt Lubmin, Hauptamt

Kennwort: Schöffenwahl

Geschwister-Scholl-Weg 15

17509 Lubmin

oder

per E-Mail:

 

Ein Formular für Ihre Bewerbung kann auf der Internetseite https://www.schoeffenwahl.de heruntergeladen werden.

 

Für Ihre aktive Mitwirkung und Unterstützung danke ich Ihnen im Voraus.

 

 

gez. Holzhüter

Leitende Verwaltungsbeamtin

 

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