Wohngeld können Sie nur erhalten, wenn Sie einen Antrag (erhalten Sie in der Wohngeldstelle) stellen und die Voraussetzungen nachweisen.
Wohngeld ist kein Almosen des Staates. Wer zum Kreis der Berechtigten gehört, hat darauf einen Rechtsanspruch.
Wohngeld als Mietzuschuss für Mieter:
Wohngeld als Lastenzuschuss für Eigentümer eines Eigenheims oder einer Eigentumswohnung:
Frau Lohrenz (038354) 35034
(038354) 22197