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Kreisverwaltung sucht weiterhin Jugendschöffen

23. 07. 2018

Kreisverwaltung sucht weiterhin Frauen und Männer für Tätigkeit als Jugendschöffen

 

Laienrichter erhalten Aufwandentschädigung

 

Landkreis Vorpommern-Greifswald. Der Landkreis sucht weiterhin dringend interessierte Frauen und Männer für eine ehrenamtliche Tätigkeit als Jugendschöffe am Amtsgericht Pasewalk beziehungsweise beim Landgericht Neubrandenburg. Voraussetzungen für eine Bewerbung sind unter anderem die deutsche Staatsbürgerschaft und der Hauptwohnsitz im Bereich des Altkreises Uecker-Randow, in der Stadt Strasburg, in der Stadt Anklam und im Amt Anklam-Land. Die Bewerber und Bewerberinnen sollten erzieherisch befähigt sein oder Erfahrungen in der Jugenderziehung haben. Melden können sich Frauen und Männer, die am 01.01.2019 mindestens 25 Jahre alt sind und höchstens 69 Jahre alt sein werden.

 

Über die Vorschlagsliste entscheidet der Jugendhilfeausschuss des Landkreises Vorpommern-Greifswald auf seiner Sitzung am 23.08.2018. Aus diesen Vorschlägen wählt der Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht Pasewalk anschließend die Haupt- und Hilfsschöffen. Die Wahlperiode beginnt ab 01.01.2019 und dauert fünf Jahre. Interessenten für das Amt eines Jugendschöffen richten ihre Bewerbung schriftlich mit dem Bewerbungsformular bis zum 10. August 2018 an den Landkreis Vorpommern-Greifswald, Postfach 11 32, 17464 Greifswald. Bewerbungsformulare finden Interessierte auf der Internetseite des Landkreises:

http://www.kreis-vg.de/media/custom/2164_6545_1.PDF?1518512729

 

Ansprechpartner:

Dieter Neumann

Telefon: 03834 87602677

Email: dieter.neumann@kreis-vg.de

 

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