Verbrennen auf dem Gartengrundstück

20. 03. 2018

Der Landkreis Vorpommern-Greifswald informiert in seiner Presseinformation über:

Verbrennen auf dem Gartengrundstück - einheitliches Satzungsrecht seit dem 01.01.2017 - Verbrennen von Abfällen grundsätzlich verboten