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Landkreis sucht Jugendschöffen für die Amts-periode von 2024 bis 2028

17. 03. 2023

Es werden noch dringend weitere Frauen und Männer für die ehrenamtliche Tätigkeit als Jugendschöffe gesucht!

 

 

Für die Amtsperiode 2024-2028 werden die Vorschlagslisten von Personen aufgestellt, die ehrenamtlich als Jugendschöffen bei dem Amtsgericht oder Landgericht eingesetzt werden können.

In die engere Wahl kommen erzieherisch befähigte und in der Jugenderziehung erfahrene Personen, die im Amtsbereich Lubmin wohnen.

 

Frauen und Männer, welche diese Qualifikation aufweisen, können sich für dieses Ehrenamt bewerben. Wer sich dieser verantwortungsvollen ehrenamtlichen Tätigkeit widmet, kann eine Aufwandsentschädigung in Anspruch nehmen.

 

Jugendschöffen sind Bürgerinnen und Bürger aus der Bevölkerung, die keine juristische Ausbildung besitzen. Sie nehmen an Jugendgerichtsverhandlungen an den Amtsgerichten Pasewalk und Greifswald und an den Landgerichten Neubrandenburg und Stralsund teil. Das Jugendstrafrecht ist der Auffassung, dass Straftaten von jungen Menschen anders zu beurteilen sind, als Straftaten, die von Erwachsenen begangen werden. Daher muss anders reagiert werden und ein erzieherischer Aspekt im Vordergrund stehen.

 

Das Jugendgericht wird zuständig, wenn Jugendliche und Heranwachsende straffällig geworden sind. Es werden Straftaten verhandelt von Jugendlichen, die zur Tatzeit 14 Jahre, aber noch nicht 21 Jahre alt waren oder von Heranwachsenden, die zur Tatzeit 18 Jahre, aber noch nicht 21 Jahre alt waren. Der Jugendschöffe ist im groben Sinne dem Berufsrichter in vollem Umfang und mit gleichen Rechten gleichgestellt.

 

Für das Amt als Jugendschöffe sind erzieherische Befähigung und Erfahrung in der Jugenderziehung erforderlich. Diese kann sich aus längerfristiger beruflicher, wie ehrenamtlicher Betätigung im Bereich von Jugendverbänden und Jugendhilfe- und Jugendfreizeiteinrichtungen, Engagement im schulischen Bereich sowie im Rahmen privater Erziehungs- und Betreuungstätigkeiten ergeben. Dabei steht nicht der berufliche Erfolg im Mittelpunkt, sondern die Erfahrung, die im Umgang mit Menschen erworben wurde.

Die Amtsperiode von Jugendschöffen beträgt 5 Jahre. Dabei werden die Jugendschöffen nicht mehr als 12-mal im Jahr zu Sitzungen berufen. Durch mehrtägige Sitzungen kann sich die Zahl der Sitzungstage erhöhen. Dies kann bei umfangreichen Strafsachen der Fall sein. Neben den Jugendhauptschöffen werden auch Jugendhilfsschöffen gewählt, die dann zum Einsatz kommen, wenn der Jugendhauptschöffe an bestimmten Verhandlungen nicht teilnehmen kann, z.B. durch Krankheit oder Urlaub.

 

 

 

Das Amt Lubmin hat, für die Gemeinden des Amtsbereiches, dem Landkreis Vorpommern-Greifswald weitere 5 Bürgerinnen und Bürger zu benennen.

Aus den vorgeschlagenen Personenkreis stellt der Jugendhilfeausschuss des Landkreises die Vorschlagsliste zusammen und legt diese aus.

 

Interessenten für dieses Ehrenamt sollen folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • deutsche Staatsangehörigkeit
  • mindestens 25 Jahre alt bzw. höchstens 69 Jahre alt
  • in der Gemeinde wohnen
  • keine Vorstrafen haben

Weitere Hinweise regelt die Verwaltungsvorschrift des Justizministeriums vom 04.05.2022.

 

 

Ihre schriftliche Bewerbung bzw. Ihre Vorschläge reichen Sie bitte kurzfristig, jedoch bis spätestens 26.03.2023, an das

 

Amt Lubmin, Hauptamt

Kennwort: Jugendschöffenwahl

Geschwister-Scholl-Weg 15

17509 Lubmin

oder

per E-Mail:

 

Ein Formular für Ihre Bewerbung kann auf der Internetseite www.schoeffenwahl.de heruntergeladen werden.

 

Für Ihre aktive Mitwirkung und Unterstützung danke ich Ihnen im Voraus.

 

 

gez. Haase

Sachbearbeiterin Hauptamt

 

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