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Jahreswechsel 2021/2022

Amt Lubmin, den 29. 12. 2021

Feuerwerk und Silvester-Böller zum privaten Gebracuh dürfen auch in diesem Jahr nicht verkauft werden. Die entsprechende Verordnung ist nach Zustimmung durch den Bundesrat am 24.12.2021 in Kraft getreten.

 

Mit der 5. Änderung der Corona-LVO M-V bom 23.12.2021 sind in Mecklenburg-Vorpommern zum Jahreswechsel (31. Dezember 2021 und 01. Januar 2022) auch öffentlich organisierte und veranlasste Feuerwerke untersagt.

 

Das Zünden von Feuerwekrskörpern im öffentlichen Raum sollte unterlassen werden.

 

Dringend wird geraten, auf privates Feuerwerk aus Restbeständen zu verzichten.

 

Das Abbrennen von Pyrotechnik in der Nähe von Kinder- und Altenheimen, Reet- und Fachwerkhäusern sowie Kirchen in gem. § 23 der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz grundsätzlich nicht zulässig.

 

Bitte beachten Sie dies am letzten Tag im Jahr 2021 und bitte haben Sie Verständnis für diese Maßnahmen, die helfen sollen, eine zusätzlich Belastung der durch die Corona-Pandemie sowieso schon am Limit arbeitenden Kliniken und Krankenhäuser an Siilvester und Neujahr zu vermeiden.

 

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